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   BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69   

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https://dejure.org/1969,4832
BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69 (https://dejure.org/1969,4832)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1969 - 3 StR 206/69 (https://dejure.org/1969,4832)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1969 - 3 StR 206/69 (https://dejure.org/1969,4832)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der inneren Tatseite des § 138 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafmilderung bei Gebotsirrtum - Notstand bei Ableistung eines Meineides

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69
    Es kann dahinstehen, ob die Bedrohung durch M. im Zeitpunkt der Eidesleistung, zu dem M. bereits verhaftet war, noch eine gegenwärtige Gefahr für das Leben des Angeklagten bedeutete (vgl. hierzu BGHSt 5, 371 und die dort angeführten Entscheidungen).

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 5, 371 zugrunde liegenden Fall hatte M. nach den Urteilsfeststellungen (UA S. 4), nachdem er dem Angeklagten die Tat eingestanden hatte, diesen mit der Pistole bedroht und dabei gesagt, er werde auch ihn umbringen, wenn er über die Tat spreche.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69
    Im ersteren Falle wird zu erwägen sein, ob eine Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen geboten ist (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]).
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69
    Weiterhin wird das Landgericht erneut prüfen müssen, ob der Angeklagte nicht erkannt hat, zur Anzeige verpflichtet zu sein, also bei dem - echten - Unterlassungsdelikt des § 138 StGB einem Gebotsirrtum erlegen ist (vgl. BGHSt 19, 295).
  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 637/75

    Anzeigepflicht von Straftaten aus § 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbeteiligung

    Im übrigen hat das Schwurgericht auch versäumt, die Frage eines Gebotsirrtums zu prüfen (BGHSt 19, 295; BGH, Urteile vom 27. November 1969 - 3 StR 206/69 - und vom 26. Mai 1970 - 2 StR 509/69, bei Dallinger MDR 1970, 897, 898).
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